2.4 Vereinbarungen zum Gemeinsamen Lernen
1) Rechtliche Grundlagen
Das Thema „Inklusion – Gemeinsames Lernen“ nimmt in Deutschland momentan eine sehr bedeutsame Rolle ein. Was Inklusion konkret bedeutet, beschreibt der Inklusionspädagoge A. Hinz sehr anschaulich: In einer inklusiven Gesellschaft werden alle Menschen als vollwertiger Bestandteil unserer Gesellschaft angenommen. Die Gleichheit und Verschiedenheit wird anerkannt und jedermann in seiner Individualität geachtet. Heterogenität gilt nicht mehr als Problem, sondern als Bereicherung für unsere Gesellschaft und somit auch für unser Schulsystem (vgl. Hinz, 2006).
Ausgangspunkt für die Umsetzung dieser Gedanken bildet die UN-Konvention aus dem Jahr 2009. In dem Abkommen wird ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gefordert. Die Bundesländer haben sich im Jahre 2011 dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Vereinbarung der Konvention schrittweise umzusetzen. Inklusion ist demnach in Deutschland ein „geltendes Bundesrecht“, das unbedingt auch in der Schule umgesetzt werden muss. Erste Gesetzesänderungen hierzu sind im aktuellen Schuljahr 2014/15 bereits verabschiedet worden. Fortan hat jedes Kind ein Recht auf einen Platz in der Regelschule (§ 2 Abs. 5 des 9. Schulrechtänderungsgesetzes). In sogenannten Schwer-punktschulen werden Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und mindestens einem weiteren Schwerpunkt ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert. Sie können gleichzeitig gemeinsam mit anderen Kindern lernen (§ 20 Abs. 6, 9. SchR-ÄG). Die Förderschule kann von den Eltern trotzdem weiterhin als Alternative gewählt werden.
2) Umsetzung der Stadt Krefeld
Für die Umsetzung der UN-Konvention gewährt das Land den einzelnen Schulträgern Gestaltungsspielräume. Die Stadt Krefeld hat ein eigenes Umsetzungsmodell für den Bereich der Grundschule ausgearbeitet. Eltern behinderter Kinder haben die Möglichkeit, ihr Kind in einer der 15 „Grundschulen des gemeinsamen Lernens“ anzumelden. Um eine flächendeckende Verteilung zu ermöglichen, kooperiert jede dieser Schulen mit einer weiteren Schule und ordnet gegebenenfalls ihre Sonderpädagogin dahin ab.
Auch die Lindenschule ist eine „Schule des gemeinsamen Lernens“. Als Kooperationsschule wurde ihr die gegenüberliegende St. Michaelschule zugeteilt.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal Krefelds ist die Verankerung eines stadtinternen Präventionsmodells. Das Modell befolgt den inklusiven Grundgedanken und ermöglicht jedem Schulkind eine individuelle Förderung unabhängig von einer Behinderung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf (vgl. Leitfaden Krefelds 2012). Um dies zu gewährleisten, werden alle Schüler in drei Präventionsstufen eingeteilt. Dadurch werden gleichzeitig wichtige Zuständigkeitsbereiche geregelt und ein Rahmen für die Zusammenarbeit der Grundschul-lehrkräfte und Sonderpädagogen vorgegeben (vgl. Leitfaden Krefeld 2012). Darüber hinaus verfolgt die Stadt mit dem „Krefelder Weg“ ein weiteres Ziel: Eine flächendeckende Verteilung von Schüler mit dem Unterstützungsbedarf im Bereich ES. Die Stadt nutzt dafür den rechtlichen Freiraum und entlastet dadurch einzelne Einrichtungen. Folglich erhalten betroffene Schüler in der Grundschule sonderpädagogische Unterstützung gemäß der Präventionsstufe 3, ohne dass ein förmliches Verfahren durchgeführt werden muss (AOSF Entwurf vom 02.09.14). Sie können deshalb an allen Krefelder Grundschulen unterrichtet werden.
3) Vereinbarungen an der Lindenschule24
Die Lindenschule ist seit dem Schuljahr 2014/15 eine der Schulen des Gemeinsamen Lernens. Zurzeit werden hier 6 Kinder in 4 Klassen im Gemeinsamen Lernen unterrichtet. Eine Sonderpädagogin arbeitet in einer Inklusionsklasse mit momentan drei Schülern mit Unterstützungsbedarf und unterstützt in drei weiteren Klassen jeweils ein Kind.
Das Kollegium der Lindenschule sieht das Gemeinsame Lernen als Chance für alle Schüler und alle Beteiligten. Einer unserer Schwerpunkte ist das individuelles Lernen und die individuelle Förderung.
Inklusion hat zum Ziel, die Schule als Entwicklungs- und Lebensraum für alle Kinder gleichermaßen zu öffnen und zu gestalten. Dies entspricht unserem Leitbild und unserem weiteren Arbeitsschwerpunkt, dem sozialen Lernen (vgl. 1.4 und 2.3).
Des Weiteren ist die für uns selbstverständliche Differenzierung im Unterricht (innere und äußere Differenzierung, zielgleiche und zieldifferente Förderung, Methoden, Einsatz von unterschiedlichen Materialien u.v.m.) sowie die Teamarbeit zwischen allen Beteiligten ein weiterer Basisbaustein für das Gelingen von Inklusion (vgl. 2.9, 2.13, 3.3).