2.7 Vereinbarungen zur Begabtenförderung
1) Rechtliche Grundlagen
Wie im Schulgesetz und in den Richtlinien für Schulen in NRW festgelegt wurde, ist „die Grundschule (…) eine Schule für alle Kinder“ (Richtlinien 2008, S. 12). „Jeder junge Mensch hat (…) ein Recht auf (…) individuelle Förderung“ (Schulgesetz §1, 1).
„Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen“ (Richtlinien 2008 S. 12).
Demnach sollen begabte Schüler durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden (vgl. Schulgesetz §2, 11).
2) Was wollen wir erreichen?
Häufig fällt das Augenmerk in der Schule verstärkt auf Kinder mit Lernschwierigkeiten. Es ist jedoch genauso unser Anspruch, den Schülern mit besonderen Begabungen gerecht zu werden und sie durch zusätzliche Angebote zu fördern. Zudem werden besondere Leistungen, z.B. die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben oder besondere Ergebnisse bei der Arbeit mit Antolin, in regelmäßig stattfindenden Treffen im Foyer (Morgenkreis) geehrt.
3) Vereinbarungen an der Lindenschule
Um die Förderung begabter Schüler an der Lindenschule möglichst individuell gestalten zu können, finden regelmäßige Beratungsgespräche mit Eltern und Schülern statt.
Folgende Vereinbarungen wurden an der Lindenschule getroffen, um begabte Schüler zu fördern:
Förderung im Klassenverband
- individuelle Förderung durch das Arbeiten mit Wochenplänen, im Rahmen der Freiarbeit oder durch Lernen an Stationen
- individuelle Förderung durch angepasstes Arbeitsmaterial (z.B. Forderhefte passend zum Lehrwerk) oder zusätzliches Material
- individuelle Absprachen mit dem jeweiligen Schüler (z.B. Expertenvorträge vor der Klasse)
- mediengestützte Arbeit (Antolin, Lernwerkstatt)
Überspringen
- fachbezogene Teilnahme am Unterricht höherer Klassen: Je nach Begabung besteht für die entsprechenden Schüler die Möglichkeit, am Fachunterricht einer höheren Klasse teilzunehmen, um so den individuellen Fähigkeiten entsprechend gefördert zu werden.
- vorzeitige Versetzung in eine höhere Klasse: Wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht einer höheren Klasse zu erwarten ist, können besonders begabte Schüler vorzeitig versetzt werden.
Begleitete Teilnahme an Wettbewerben
- Teilnahme am „Landesweiten Mathematikwettbewerb für Schüler-innen und Schüler der 4. Klassen in NRW“
- Teilnahme am Wettbewerb „Känguru der Mathematik“
Förderung durch Zusatzangebote
- Mathe-Plus: Wöchentlich treffen sich besonders rechenstarke Schüler zu dieser AG und lösen beispielsweise Knobelaufgaben.
- Pfiffikus: Zu dieser AG treffen sich leistungsstarke Schüler, um in einer Kleingruppe besondere Themen vertiefend zu erarbeiten. So wurde beispielsweise bereits ein eigenes Krefeld-Buch erstellt.
- Gymnasial-Förderunterricht: Schüler, die voraussichtlich das Gymnasium besuchen werden, werden in diesem Förderunterricht gezielt vorbereitet.
Die Zusatzangebote Pfiffikus und Gymnasial-Förderunterricht können momentan aufgrund personeller Engpässe leider nicht stattfinden, sollen jedoch möglichst schnell wieder eingeführt werden.
Angebote zur Förderung im Offenen Ganztag
Auch im Nachmittagsbereich gibt es für begabte Schüler die Möglichkeit, in verschiedenen AGs ihren Begabungen nachzugehen:
- Schach-AG
- Französisch-AG