“Risikogruppen“

 

Wenn ein Elternteil oder Verwandte einer Risikogruppe angehören oder

vielleicht Ihr Kind selbst zu dieser Gruppe gehört, gilt grundsätzlich

die Schulpflicht.

Diese kann jedoch begründet ausgesetzt werden, wenn Sie ein Attest

vorlegen.

 

Nehmen Sie bitte in diesem Fall Kontakt zu mir auf.

 

In einer solchen Situation kann das Kind vorübergehend vom Schulbesuch

befreit werden, muss aber weiterhin am Lernen auf Distanz teilnehmen.

 

Auszug aus

 

www.schulministerim.nrw.de

 

Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von

schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des

Schulbetriebs vor Corona geschützt?

 

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen –

insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und

bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so

kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die

Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung

kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020)

ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2

Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) zu versehen.

 

Die Beurlaubung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der

Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler

selbst – aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der

Schülerin oder des Schülers ist, dass ein ärztliches Attest des

betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die

Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem

Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage

des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der

Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die

Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche

schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit

Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen wird auf die Ausführungen

in der 15. Schulmail vom 18.04.2020 verwiesen.